Prüfungsrichtlinien


Prüfungstermine

Im Aikbudo Schule Grosshöchstetten führen wir vier KYU-Prüfungen (Frühling, Sommer & Winter) pro Jahr durch. Im Dezember finden dann die DAN-Prüfungen der IBBA & JJI Schweiz in unserem Dojo statt.

 

Warum Prüfungen ?

Prüfungen im Dojo sind Eck- und Höhepunkte der Entwicklung in "sportlicher", aber auch mentaler Hinsicht und sollen von allen Aikijutsuka unabhängig von ihrem Alter angestrebt werden. So kann jeder für sich selbst erkennen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten im Verlaufe des Trainings erlernt, entwickelt und vervoll-kommnet wurden. Prüfungen sollen dem Prüfling Gelegenheit geben, sich selbst einzuschätzen und durch intensive Lehre und Vorbereitung auf Prüfungen den erreichten Entwicklungsstand zu festigen und weiter zu vervollkommnen. Der Lehrer erkennt mit dem Fortschritt seiner Schüler auch seinen eigenen Fortschritt, sich und seinen Schülern neben den Techniken der Selbstverteidigung auch mentale Stärke und festen Willen zu vermitteln und zu fördern. Der Sensei fordert und fördert, der Schüler will gefordert und gefördert werden!

 

Prüfungsexperte

Shihan Dogan Orakci, 7. Dan Aikibudo und 6. Dan Aikijutsu, Landesdirektor und DAN-Prüfungsexperte der IBBA & JJI, ist als Hauptverantwortlicher für sämtliche Prüfungen vom 6. Kyu bis 5. Dan zuständig.

 

Voraussetzungen und Bemerkungen zu Prüfungen

Die Zulassung zur Prüfung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

• Hat der/die Prüfungskandidat/in die erforderlichen Trainingstage erfüllt?

• Kann er/sie die technischen Erfordernisse erfüllen?

• Hat er/sie die erforderliche Reife für die angestrebte Prüfung?

 

Hinsichtlich der Belastung bei der Prüfung ist auf das Alter des Kandidaten Rücksicht zu nehmen. Personen ab dem 45. Lebensjahrerfüllen oftmals aufgrund ihrer Mobilitätseinschränkungen nicht mehr ganz die Kriterien der Optimalqualifikation, d. h. sie sind weniger in der Lage, die nach dem Prüfungsprogramm geforderten Techniken in so dynamischer Form zu demonstrieren wie "jüngere Personen". Sie können deshalb die betreffenden Techniken in altersgerechter, weniger dynamischer, jedoch technisch korrekter Form zeigen. Die Prüfungen für "Ältere" werden nach den gleichen Kriterien bewertet wie die allgemeinen Prüfungen, d. h. die Qualität und die Ausführung der Techniken müssen dem Selbstverteidigungs-Charakter und den Prinzipien des Aikijutsu entsprechen.


IBBA – Aikijutsupass und Jahreslizenzmarke

Aikijutsuka, die eine Prüfung im Dojo ablegen wollen, müssen einen IBBA- Aikijutsupass und eine gültige IBBA-Jahreslizenzmarke im Pass haben. Als Nachweis für die KYU- und DAN-Gürtelprüfungen gilt ausschließlich der IBBA-Aikijutsupass. Der ausgestellte Mitgliederpass hat nur Gültigkeit, wenn der jeweilige Jahresbeitrag bezahlt ist. Aikijutsukas sind selbst für ihren Mitgliederpass verantwortlich, insbesondere für Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Zustand und auch für die Gültigkeit (Jahreslizenzmarke) des Mitgliederpasses. Im Pass werden alle Daten des Aikijutsukas, wie Lehrgänge, Prüfungen usw. eingetragen. Der gültige Pass ist bei Prüfungen und an Seminaren als Nachweis vor Ort und zum Eintrag erforderlich. Der Pass muss vor Prüfungsbeginn abgegeben werden.

 

Die Mindesttrainingszeit

8. Kyu: 30 Trainings (für Kinder)

7. Kyu: 30 Trainings (für Kinder)

6. Kyu: 30 Trainings (für Erwachsene)

5. Kyu: 40 Trainings 

4. Kyu: 50 Trainings 

3. Kyu: 60 Trainings

2. Kyu: 70 Trainings

1. Kyu: 80 Trainings

 

1. Dan: 90 Trainings

2. Dan: min. 2 Jahre

3. Dan: min. 3 Jahre

4. Dan: min. 4 Jahre

 

Die Mindesttrainingszeit bei KYU-Graduierungen können durch den Sensei bei guter Leistung verkürzt werden Mindesttrainingszeiten

Mindestalter DAN -Graduierung

Das Mindestalter für die Zulassung zur Prüfung zum 1. DAN beträgt 18 Jahre.